1. Oktober 2009
Heute erhielt ich eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
nach über 30 Jahren als Softwareberater im IBM-Midrangebereich gebe ich meine Geschäftstätigkeit auf und biete Ihnen deshalb meinen Adressbestand an.
Es handelt sich um 7.800 Anschriften von Unternehmen, die größtenteils die AS/400 (System i) einsetzen. Die Adresse enthält neben der genauen Firmierung, Anschrift, Telefonnummer den zuständigen Ansprechpartner, was i.d.R. der EDV Leiter ist.
Ich kann Ihnen diesen Datenbestand zum Preis von 249 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer anbieten. Die Lieferung erfolgt als Excel-Datei.
Da ich meine Geschäftstätigkeit zum 12.10.09 beende, ist das Angebot bis zu diesem Datum befristet.
Ich finde es unglaublich. Nicht nur, dass schon die Nachricht an mich rechtswidriger Spam ist und der Herr mit mehr als einer Abmahnung rechnen kann, wenn er das ganze schön breit gestreut hat. Auch sollte ein Softwareberater mindestens ein Grundwissen im Bereich Datenschutz mitbringen, das ihm klar sagen sollte, dass ein solcher Verkauf für ihn und die Käufer große Probleme bieten kann.
Kategorie Meinung | 9 Kommentare »
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Der Autor

Jörg Dennis Krüger ist unabhängiger ECM-Spezialist und seit vielen Jahren Beobachter und Meinungsgeber der Branche. Zudem gilt er als Spezialist für Online-Performance-Marketing mit Schwerpunkt auf Conversion Optimierung.
In seinem ECM-Blog lesen Sie seine Meinung zu aktuellen Themen der Branche, Technologietipps und Erfahrungen zum praktischen Einsatz von Enterprise Content Management im Unternehmen.
Von 2008 - 2010 war er Vice President des weltweiten Verbandes von Content Management Praktikern "Content Management Professionals". Er ist als Senior Manager für Aufbau und Leitung des Geschäftsbereiches Conversion-Optimierung bei QUISMA verantwortlich.
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Am 1. Oktober 2009 um 20:26 Uhr
aber das ist doch ein HOAX! Solche bzw. ähnliche E-Mail schlagen ständig in meinem Dunstkreis ein (und werden mir immer freudig weitergeleitet)!
Gruß
Henning Emmrich
Am 1. Oktober 2009 um 20:40 Uhr
Also ich habs zum ersten Mal bekommen – mit ordentlichen Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) und so weiter. Ich habe es nicht verifiziert – für mich sieht das aber nicht nach einem Hoax aus. Ich werde da morgen mal recherchieren.
Am 1. Oktober 2009 um 20:48 Uhr
Mmh, haben Sie die Nummer schon mal überprüft? Wäre ja spannend. Hier eine der E-Mails, die ich bekommen habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach mehr als 20 Jahren als freier Berater für SAP ziehe ich mich aus Altersgründen zum 1.10. aus dem aktiven Berufsleben zurück.
Ich hatte während meiner beruflichen Tätigkeit Kontakt zu etwa 250 Unternehmen (meist mittelständische bis Groß-Unternehmen), von denen etwa 180 SAP-Anwender sind. Meine Arbeitsdatei enthält neben der genauen Firmierung mehrere Ansprechpartner und umfangreiche Hinweise zur eingesetzten Hardware und Software. Sie ist aktuell, da ich mich im Mai und Juni im Rahmen einer Telefonaktion von meinen Kunden verabschiedet habe. Sie können diese Datei, deren Eigentümer ich bin und die frei von Rechten anderer ist, zum Preis von 350,– EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erwerben. Ich schicke Sie Ihnen nach Eingang Ihrer Bestellung als Excel-Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schmidt
Circom Business Park
Hessenring 13 B
64546 Mörfelden-Walldorf
Am 2. Oktober 2009 um 11:09 Uhr
Mich wundert, dass er das darf. Grundsätzlich sind aber Kontakte, insbesondere solche von besonderem Interesse durchaus wertvoll. Die EDV Leiter von Unternehmen sind aber eher leicht rauszufinden. Hier liegt der Wert wohl eher in der Sortierung. (AS 400) Kunden haben bestimmten Bedarf; insofern ist es doch nicht nur negativ zu werten wenn jemand sein angesammeltes Wissen als Veräußerbaren Wert ansieht. Gesetzlich denke ich ist es kein Problem; eher ein Problem mit dem Arbeitgeber. Aber jeder muß das für sich ausmachen. Der Preis ist ok wenn Kontakte aktuell. Nervig finde ich moralistische Kommentare, bei denen Verfasser den Unterschied zwischen B-B und B-C in der Akquise nicht kennen.
Am 2. Oktober 2009 um 11:18 Uhr
Sehr geehrter Herr Schaar,
mir ist der juristische Unterschied zwischen der Kontaktaufnahme zwischen Vollkaufleuten und zu Privatpersonen sehr wohl bekannt. Leider gibt es in der Praxis keinen Unterschied. Die jeweiligen Verbote der Kontaktaufnahme werden zwar auf Basis anderer Grundlagen geregelt – das Ergebnis ist aber regelmäßig das selbe. Eine ungewünschte Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder Telefax ist gegenüber beider Arten von Kontakten untersagt. Zudem ist die Weitergabe von Kontaktdaten ohne Einwilligung der jeweiligen Kontakte im Sinne des BDSG nicht ohne weiteres zulässig.
Mittlerweile habe ich sogar Testdatensätze von dem Verkäufer erhalten, womit aus meiner Sicht bestätigt ist, dass der Verkauf ernst gemeint ist.
Abgesehen davon enthalten die Testdatensätze sogar Beschreibungen über die vorhandenen Hardwareinstallationen – ob davon die Firmen wissen, dessen Daten dort vertrieben werden?
Grüße,
Jörg Dennis Krüger
Am 2. Oktober 2009 um 13:06 Uhr
Holla, da muss ich mich dann tatsächlich eines Besseren belehren lassen. Zum Glück habe ich nicht gewettet…
Schönen Gruß
Henning Emmrich
Am 17. November 2009 um 12:56 Uhr
das ist echt ein unding… sowas gibts doch nicht!
Am 30. Dezember 2009 um 12:03 Uhr
Hallo zusammen,
hat sich hierzu noch was ergeben? Haben Sie rechtliche Schritte eingeleitet? Oder gar den Bestand erworben…
Ist ja höchst spannend…
Einen guten Rutsch ins neue Jahr,
Ron
Am 17. Mai 2010 um 11:34 Uhr
Hi,
I’m a student from Raanana (Israel).
I have to analyze how much time someone spend on internet.
There are websites which are a guilty pleasure, but there are websites which only have a visits duration of 40 seconds.
I would like to know how much time do you spend on internet (day/week/month).
Thanks for your help!
Nico