14. März 2007
Agenturen und Berater sollen Rückvergütungen bei Softwareempfehlungen offen legen!
Verraten und verkauft fühlen sich viele Bankkunden, wenn sich nach beispielsweise einem Fondskauf herausstellt, dass die Bank bei den gekauften Fonds hohe Provisionen erhält. Dieser Praxis wurde nun höchstrichterlich ein Riegel vorgeschoben:
Eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, muss aber, so der BGH, darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält. Wörtlich heisst es in Rz. 23:
Die Aufklärung über die Rückvergütung ist notwendig, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenkonflikt der Bank (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG) offen zu legen. […] Es besteht die konkrete Gefahr, dass die Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.
Genauso verraten und verkauft fühlen sich auch Kunden von “Beratern” oder “Agenturen”, die ein bestimmten Web Content Management System als das beste, schönste und tollste verkaufen. Oft erhalten die Agenturen große Provisionen bei einem Softwareverkauf und berechnen zusätzlich ihre Dienstleistungen für Design und Integration. Wenn man jetzt einmal unterstellen würde, dass nicht immer das beste System empfohlen wird und dadurch die notwendigen Integrationsaufwände höher sind, als notwendig, würde die Agentur auf beiden Seiten gewinnen und der Kunde auf beiden Seiten verlieren. In der Praxis ist dies zumindest nicht selten zu finden.
(Quelle: Verschmelzungsbericht)
PS: Bei Open Source Lösungen löst sich das Problem von anderer Seite. Hier erhält die Agentur mit Sicherheit keine Provision – der Kunde kann aber direkt im Angebot sehen, warum die Agentur so freundlich ist und eine kostenfreie Software empfiehlt. Um das Geld, was sonst für die Lizenz ausgegeben werden würde, in die eigene Tasche zu wirtschaften?
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Eine Reaktion zu “Agenturen und Berater sollen Rückvergütungen bei Softwareempfehlungen offen legen!”
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Am 25. Oktober 2007 um 15:53 Uhr
[...] Bankberater haben dies schon ausführlich gerichtlich erklärt bekommen. <Werbung> [...]