Die Moderne Unterschrift

Digitale Signatur

Durch den immer breiteren Einsatz von elektronisch abgewickeltem Geschäftsverkehr, besteht die Notwendigkeit einen Ersatz für die handschriftliche Unterschrift zu finden. Abhilfe bei der Identifizierung eines Dokumentenverfassers im Computerzeitalter schafft die Digitale Signatur. Darüber hinaus ist es möglich jederzeit zu beweisen, dass ein Dokument nicht nachträglich verändert wurde.

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Man unterscheidet generell zwischen drei Arten von digitalen Signaturen:

  • einfache
  • fortgeschrittene und
  • qualifizierte

Signaturen.

Problemstellung Digitale Signatur im Unternehmen

In Deutschland kann jedoch generell nur die „qualifizierte digitale Signatur“,  in Verbindung mit einem Zeitstempel, einen rechtlich anerkannten Ersatz für eine Unterschrift bieten. Nur mit dieser lassen sich digitale Rechnungen ausfertigen oder Schriftsätze bei Gericht einreichen.

Hiermit stellt der deutsche Gesetzgeber sehr hohe Anforderungen an die digitale Signatur, was besonders vor dem Hintergrund, dass an "herkömmliche Rechnungen" überhaupt keine Ansprüche in puncto Fälschungssicherheit gestellt werden (da dort beispielsweise überhaupt keine Unterschrift notwendig ist) übertrieben scheint. Die Industrie hat sich jedoch mittlerweile angepasst und bietet passende Lösungen - auch als outgesourcete Mietmodelle - an, die es selbst Kleinstunternehmen ermöglichen, die digitale Signatur aktiv zu nutzen.

Erschwerend hinzu kommt jedoch, dass der Empfänger eines digital signierten Dokuments dies auch inklusive eines eventuellen Prüfprotokolls und gegebenenfalls Werkzeugen zur Verifikation der Signatur digital aufbewahren muss.

Zudem ist die konsequente Ausstattung aller Arbeitsplätzen mit Chipkartenleser notwendig. Dies ist jedoch zunehmend zu günstigeren Preisen (ab 50,00 Euro) möglich.

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