Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Bei WCAG geht es darum, Webseiten für jeden zugänglich zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es, besondere Testverfahren zu schaffen. WCAG 1.0 war die Grundlage für BITV und deutete einen Kriterienkatalog an, der erst in der Specification WCAG 2.0 den Anspruch erhebt, weltweit in geltendes Recht übertragen zu werden.

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Die 4 Prinzipien, 4 Richtlinien und 3 Erfüllungsebenen sind darauf ausgerichtet, die:

  • Wahrnehmbarkeit,
  • Bedienbarkeit,
  • Verständlichkeit und
  • Nachhaltigkeit der Rezeption von Internetseiten
entscheidend zu verbessern.

Während WCAG 1.0 einen eher akademischen Anspruch erhebt und durch sich teilweise widersprechende Aussagen offenbart, dass die Autoren wohl noch nie selbst eine Internetseite erstellt haben, so ist der Kriterienkatalog von WCAG 2.0 hinreichend stichhaltig, um eine hundertprozentige Verifizierbarkeit zu  gewährleisten. Die Prinzipien der WCAG 2.0 mit Stand vom 30. Juli 2004 entsprechen den Bedingungen der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Bunde)

Forderungen WCAG

WCAG sowie flankierende Spezifikationen (z.B. U.S. Section 508) fordern ein, dass Webseiten ohne Unterstützung von Client-seitigen Skriptsprachen, wie Javascript funktionieren müssen. Formvalidierungen, die häufig bereits im Browser durchgeführt werden, müssen demnach auf den Server verlagert werden. Prozedurale Abläufe dürfen in Anbetracht der WCAG nicht mehr innerhalb einer Seite stattfinden, sondern werden durch Redirects abgebildet.

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